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Entdecken Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie!

 

Möchten Sie aktiv durch effizientes Klimaschutzmanagement in Ihrer Kommunen dazu beitragen die nachhaltigen Ziele zu erreichen? Dann ist das Förderprogramm der Kommunalrichtlinie genau das richtig!

Die Förderrichtlinie unterstütz Gemeinden finanziell bei den Sach- und Personalkosten für das Klimaschutzmanagement. Unsere Energie-Effizienz-Experten unterstützen Sie bei der Antragstellung und Durchführung während des Förderzeitraumes. Förderfähig durch die Kommunalrichtlinien sind zum Beispiel die Beratung durch externe Fachleute, Dienstreisen, Weiterbildungen sowie die Sach- und Personalkosten, welche im Rahmen des Klimaschutzmanagements entstehen. 

Das Bundesministerium fördert umfassend die Akteurinnen und Akteure welche den Klimaschutz in der Gemeinde vorantreiben. Wir stehen in jedem Schritt der Kommune zur Seite: Nur gemeinsam können wir eine nachhaltige Zukunft schaffen!

Für Erstvorhaben besteht eine Förderquote von 70 % (für finanzschwache Kommunen        90 %) für alle Kosten des Projektes Klimaschutzmagements zur verfügung. 

In der Erstberatung geben wir gerne Auskunft über den näheren Ablauf.  Wir helfe Ihnen bei der Antragsstellung bis zu Korrektur Lösung vom Fertigen Konzept.  Erfahren Sie mehr über weitere Fördermöglichkeiten :